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   OLG Rostock, 10.10.2013 - 2 Ss-OWi 152/13 (162/13)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,49257
OLG Rostock, 10.10.2013 - 2 Ss-OWi 152/13 (162/13) (https://dejure.org/2013,49257)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.10.2013 - 2 Ss-OWi 152/13 (162/13) (https://dejure.org/2013,49257)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 2 Ss-OWi 152/13 (162/13) (https://dejure.org/2013,49257)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Täteridentifizierung anhand eines vom Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Feststellungen eines Urteil zur Fahreridentifizierung können Bezugnahme auf das Radarfoto oder Beschreibung zu enthalten haben

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Rostock, 10.10.2013 - 2 Ss OWi 152/13
    Die Bezugnahme auf das Radarfoto muss in den Urteilsgründen deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden ( BGHSt 41, 376, 382 ).

    Da das Urteil keine wirksame Bezugnahme auf § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO enthält, muss es in diesem Fall Ausführungen zur Bildqualität (insbesondere zur Bildschärfe) enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere Identifizierungsmerkmale (in ihren charakteristischen Eigenarten) so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird ( BGH, Beschluss v. 19.12.1995, 4 StR 170/95 - zitiert nach [...]).

  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    Auszug aus OLG Rostock, 10.10.2013 - 2 Ss OWi 152/13
    Bei einem anthropologischen Vergleichsgutachten handelt es sich indessen nicht um eine standardisierte Untersuchungsmethode (BGH a. a. 0.; BGH NStZ 2005, 458 [BGH 15.02.2005 - 1 StR 91/04] ; OLG Bamberg a. a. 0.).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Rostock, 10.10.2013 - 2 Ss OWi 152/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer - wenn auch nur gedrängten - zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH NStZ 2000, 106 [BGH 27.10.1999 - 3 StR 241/99] ; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10 - zitiert nach [...]).
  • OLG Bamberg, 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Rostock, 10.10.2013 - 2 Ss OWi 152/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer - wenn auch nur gedrängten - zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH NStZ 2000, 106 [BGH 27.10.1999 - 3 StR 241/99] ; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10 - zitiert nach [...]).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 5 Ss OWi 199/06

    Zum Täterschaftsbeweis durch Fotobeweis und zur Verjährungsunterbrechung bei

    Auszug aus OLG Rostock, 10.10.2013 - 2 Ss OWi 152/13
    Umstände, die eine Identifizierung erschweren können, sind ebenfalls zu schildern OLG Düsseldorf, Beschluss vorn 08.12.2006 - IV-5 Ss (OWi) 199/06 -(OWi) 177/06 I - zitiert nach [...]).
  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Auszug aus OLG Rostock, 10.10.2013 - 2 Ss OWi 152/13
    Den .gründen muss aber eindeutig zu entnehmen sein, dass nicht nur der Vorgang der Beweiserhebung beschrieben, sondern durch die entsprechenden Ausführungen das Foto zum Bestandteil der Urteilsurkunde gemacht werden soll (OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 238 [OLG Hamm 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98] ).
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